Bewerbungsverfahren für den Helene Weber-Preis für kommunale Mandatsträgerinnen

Star award wooden table and on the background of red curtain

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) vergibt alle zwei Jahre den Helene Weber-Preis, mit dem politisch und zivilgesellschaftlich sowie frauen- und gleichstellungspolitisch besonders engagierte kommunale Mandatsträgerinnen ausgezeichnet werden. Das Vorschlagsrecht liegt ausschließlich bei den Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Multiplikatoren wie z. B. Landräte, Gleichstellungsbeauftragte u.a. sind aber gebeten, auf Abgeordnete ihrer Wahl zuzugehen, um eine kommunale Mandatsträgerin als Bewerberin vorzuschlagen. Auch die Mandatsträgerinnen selbst können sich an einen Abgeordneten wenden, wenn sie sich als Bewerberin vorschlagen lassen wollen. Die Vorschlagsfrist endet am 19. Januar 2015.

LKT Rundschreiben: Helene Weber-Preis [PDF-Dokument: 49 kB]

03.12.2014